Vereinssatzung

§1 Name und Sitz

    1. Der Name des Vereins lautet „Inne Pampa“
    2. Der Verein hat seinen Sitz in Dortmund.
    3. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden.

§2 Zweck des Vereins

Zweck des Vereins ist die Selbstorganisation von Mieter*innen. Der Verein versteht sich als Teil eines Solidarzusammenschlusses der Mieter*innen und Wohnungssuchenden im Mietshausbereich. Er ist deshalb Mitglied im Mietshäuser Syndikat und verfolgt denselben Zweck: Selbstorganisierte und sozial gebundene Mietshausprojekte zu schaffen und zu unterstützen, das Recht auf Wohnraum für alle!

§3 Mitgliedschaft

    1. Der Verein umfasst als Mitglieder alle Gruppen oder Einzelpersonen, die Wohnungen oder Gewerberäume jeweils als Mietpartei verantwortlich nutzen.
    2. Über die Aufnahme der Mitglieder entscheidet die Mitgliederversammlung (MV).
    3. Die Mitgliedschaft endet mit Auszug aus dem Haus oder durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand.

§4 Mitgliederversammlung (MV)

  1. Die MV wird vom Vorstand durch einen einfachen Brief an die Mitglieder, mit einer zweiwöchigen Frist unter Angabe der Tagesordnung, einberufen.
  2. Die MV fasst ihre Beschlüsse nach dem Konsensprinzip minus eins mit den Stimmen der erschienenen Mitglieder.
  3. Die Beschlüsse der MV werden protokolliert und von der protokollierenden Person sowie eines Vorstandmietgliedes unterzeichnet.
  4. Die MV ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde.
  5. Die MV bestimmt die Versammlungsleitung und die Protokollführung.

§5 Vorstand

    1. Der Vorstand besteht aus drei gleichberechtigten Personen, die von der MV gewählt werden. Der Vorstand ist der MV verantwortlich und an ihre Weisungen gebunden.
    2. Jedes Vorstandsmitglied ist nur gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied vertretungsberechtigt.

§6 Vermögen und Beiträge

Der Verein erstrebt keinen Gewinn; etwaiger Gewinn darf nur satzungsgemäß verwendet werden. Der Verein ist uneigennützig tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Ziele. Die Mitglieder dürfen in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Es werden keine Mitgliedsbeiträge erhoben. Über Einlagen entscheidet die MV.

§7 Vereinsauflösung

Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall seines bisherigen Zwecks ist das Vermögen des Vereins weiter im Sinne des bisherigen Zwecks zu verwenden: Es wird als Zweckvermögen (unselbstständige Stiftung) dem Mietshäuser Syndikat zur treuhänderischen Verwaltung übertragen.

Dortmund, den 18.08.2020